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Psychotherapie - AllgemeinesPsychotherapie als Heilverfahren - für Patienten/Patientinnen Psychotherapie hilft seelisches Leid, bestehende Symptome, gestörte bzw. störende Verhaltensweisen und Einstellungen auf nicht medikamentösem Weg zu heilen oder zu lindern. Psychotherapie fördert
persönliche Reifung, Entwicklung und Gesundheit. Im Psychotherapiegesetz
BGBl. Nr 361/1990 wird Psychotherapie definiert als:
Jedes therapeutische Verfahren bietet auch "allen Interessierten die Möglichkeit einer vertieften Selbsterfahrung bzw. Selbsterkenntnis und der Persönlichkeitsentfaltung." (Wegweiser Psychotherapie für Wien,1999, p. 13)
Vergleichbar mit vorbeugenden Maßnahmen bei körperlichen Krankheiten kann Psychotherapie präventiv, d.h. vorbeugend in Anspruch genommen werden, z.B. wenn ich ein Problem auf mich zukommen sehe, dem ich mich alleine nicht gewachsen fühle.
Psychotherapeuten
/ Psychotherapeutinnen sind gesetzlich an die Verschwiegenheitspflicht Freiwilligkeit Herta Plattner 2024 |